Solange die Website weiterhin online ist und über mehrere Seiten oder eingebettete Inhalte verfügt (z. B. Google Maps, YouTube, Schriftarten, Analyse-Tools oder Kontaktformulare), ist eine Datenschutzerklärung in der Regel weiterhin erforderlich, da personenbezogene Daten verarbeitet werden können – auch wenn der Betrieb selbst nicht mehr aktiv ist.
Nur wenn die Seite ausschliesslich aus einer statischen Hinweis-Seite besteht, auf der keine externen Dienste oder Formulare mehr eingebunden sind, könnte auf eine Datenschutzerklärung verzichtet werden.
Bitte beachte, dass wir keine individuelle Rechtsberatung anbieten können.
Wenn du unsicher bist oder spezielle Fragen hast, empfehlen wir, einen Datenschutzexperten oder Rechtsanwalt beizuziehen.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren