Ja. PrivacyBee ist darauf ausgelegt, sowohl die Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (nDSG) zu erfüllen. Die generierten Texte enthalten alle relevanten Informationen für beide Rechtsordnungen.
Für die DSGVO werden beispielsweise die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, die Rechte der betroffenen Personen (z. B. Auskunft, Löschung, Beschwerderecht) sowie – falls erforderlich – der EU-Vertreter angegeben.
Für das Schweizer nDSG werden unter anderem der Umgang mit besonders schützenswerten Personendaten, die neuen Informationspflichten, sprachliche Anpassungen (z. B. „bearbeiten“ statt „verarbeiten“) sowie der Hinweis auf einen Datenschutzberater berücksichtigt. Alle relevanten Änderungen durch das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz sind bereits in den Vorlagen von PrivacyBee integriert. Du musst dich also nicht selbst um rechtliche Aktualisierungen kümmern.
PrivacyBee erkennt nicht automatisch, ob deine Website primär der DSGVO oder dem nDSG unterliegt. Beim Erstellen der Datenschutzerklärung wählst du selbst aus, welche Rechtsgrundlage angewendet werden soll.
PrivacyBee konzentriert sich auf die Datenschutzanforderungen im deutschsprachigen Raum. Wenn du deine Website gezielt in anderen Ländern (z. B. USA oder UK) anbietest, können zusätzliche länderspezifische Hinweise erforderlich sein.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren